Die Qualitätsstandards des Arbeitskreises AC e.V. Gute Diskussionsgrundlage für den betrieblichen Einsatz

Der Arbeitskreis Assessment Center e.V. – Forum für Personalauswahl und -entwicklung – ist ein Zusammenschluss von Experten aus Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen. Der 1977 gegründete Arbeitskreis ist regelmäßiger Ausrichter der Kongresse zum Thema AC und hat nunmehr nach 1994 die überarbeite Fassung der Qualitätsstandards zum AC herausgebracht. An dem Gremium war u. a. Dr. Christof Obermann beteiligt. Der Nutzen der Grundsätze liegt darin, dass für die betriebliche Diskussion Mindeststandards für die methodische Qualität angesetzt werden können, die für die im Arbeitskreis vertretenen Unternehmen – fast alle deutschen Großunternehmen – Standard sind. Zu jedem der neun Standards gibt es umfangreiche Ausführungshinweise und sogenannte Verstöße. Im folgenden eine Zusammenfassung in Kurzform.

obc_grafik_ac-standards1. Auftragsklärung und Vernetzung

Grundsatz:
Vor der Entwicklung und Durchführung eines ACs sind die Ziele und die Rahmenbedingungen des Auftrages sowie die Konsequenzen für die Teilnehmer verbindlich zu klären und zu kommunizieren.

Häufig wird fälschlicherweise nach dem Motto verfahren: „Lass´ uns ein AC entwickeln, viele Aspekte klären sich dann später von selbst.“ Daher sieht der Qualitätsstandard vor, dass zunächst der unternehmerische Auftrag geklärt werden soll – welche unternehmerische Nutzenstiftung wird angestrebt, z. B. stärkere Bindung von wichtigen Mitarbeitern, Abbau von Bereichsegoismen oder zentrales Screening von Potenzialkandidaten.
Ein Verstoß gegen den Standard des Arbeitskreises wären u. a. Mogelpackungen: Einerseits Mitarbeiterförderung im Sinne von „Orientierungsseminaren“, wenn eigentlich die interne Sichtung und Auswahl von Personen gemeint ist. Andererseits „internes Auswahl-AC“, das so ausgestaltet wird, dass tatsächlich keine Auswahl stattfindet.

2. Arbeits- und Anforderungsanalyseobc_grafik_ac-organisation

Grundsatz:
Eignungsbeurteilung lässt sich nur mit einer exakten Analyse der konkreten Anforderungen sinnvoll gestalten.

Außer dem eigentlich selbstverständlichen Aspekt, überhaupt eine Anforderungsanalyse vor dem AC zu veranstalten, sind Verstöße gegen diesen Grundsatz, z. B. Sammlung von allgemeinen Merkmalsnamen ohne Konkretisierung der Inhalte oder – weniger trivial – der alleinige Einsatz von Arbeits- und Anforderungsanalysen, die einseitig bestimmte eignungsdiagnostische Verfahren (nur Test / nur Simulationen) bevorzugen.

3. Übungskonstruktion

Grundsatz:
Ein Assessment Center besteht aus Arbeitssimulationen.

Dies ist eben der Kern des ACs. In Anbetracht vieler methodischer Aufweichungen setzt der Arbeitskreis auch ein Mindestniveau dafür, dass ein AC ein AC sein darf. So muss ein AC aus mindestens drei verschiedenartigen Arbeitssituationen simuliert werden. Zwei Gruppenübungen, ein Interview und ein Test wären damit kein AC. Auch sagt der Arbeitskreis, dass jede Anforderung in mindestens zwei Übungen erfasst werden (Redundanzprinzip) muss. Die Überbetonung bestimmter Übungstypen aus Ökonomiegründen (z. B. Gruppendiskussionen) wäre ein Verstoß gegen das Prinzip.

Ein weiterer Verstoß gegen den Grundsatz ist der Einsatz von Übungen, die die Anforderungen der Zielposition nicht widerspiegeln, nichts mit der Realität der Zielposition zu tun haben (z. B. „käufliche“ Postkörbe) bzw. beidem nicht gerecht werden (ethisch bedenkliche oder unangemessene Spielchen wie „NASA-Übung“, „Überlebenstraining“ etc.).

Nicht in Ordnung wäre weiterhin die Vorgabe eines Beobachtungsmerkmals, das in der Übung nicht hinreichend beobachtet werden kann, z. B. Beobachtung des Kriteriums „Lernfähigkeit“ in einer Gruppendiskussion.

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